SVHC

Die Abkürzung SVHC steht für „Substance of Very High Concern“ und bezeichnet chemische Verbindungen, deren Verwendung in der Europäischen Union genehmigungspflichtig ist. Diese Genehmigung erfolgt im Rahmen der REACH-Verordnung.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Listen mit SVHCs. Die Aufnahme eines Stoffes in diese Liste stellt den ersten Schritt für dessen Zulassung oder Beschränkung dar.

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